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Wer
trägt die Kosten einer Brustverkleinerung und können diese
auch finanziert werden?
Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes
Hessen (Az. L 1 KR 7/07) gilt eine zu große Brust nicht als Krankheit
und somit nicht als Leistung der Krankenkasse. Daher müssen die
Kosten einer Brustverkleinerung der Regel durch die Patientin
selbst getragen werden.
Nicht immer ist es möglich, einen
geplanten Eingriff sofort zu bezahlen. Wichtig ist, dass die Finanzierung
getrennt von der ärztlichen Dienstleistung betrachtet wird.
Seien Sie vorsichtig, wenn eine Operation direkt mit einer Finanzierung
angeboten wird, denn es sind oft versteckte Kosten enthalten oder
es wird der finanzielle Aspekt in den Vordergrund gerückt.
Dies ist insofern wichtig, da ein
Arzt, der eine Kassenzulassung besitzt, keine Finanzierungen anbieten
darf. Kapitalgesellschaften (z. B. eine Clinic GmbH, etc.) dürfen
z. B. eine Ratenzahlung anbieten. Daher hat ein Facharzt, der zugleich
auch Kassenpatienten behandelt, schon einmal eine ganz andere Ausgangsposition.
Gerade bei "Finanzierungsangeboten"
sitzt die Falle im Detail. So ist z. B. die Finanzierung an ein
bestimmtes Angebot oder an eine Behandlung bei einem Arzt gekoppelt
- auch wenn es rein rechtlich gesehen zwei verschiedene Geschäfte
sind. Weiterhin werden oft überhöhte Zinsen verlangt und
Nebenkosten eingerechnet. Oftmals sind Bankfinanzierungen günstiger
als die Angebote OP auf Ratenzahlung.
Eine Finanzierung ist keine ärztliche
Dienstleistung!
Daher sollten Sie gerade bei Finanzierung
genau aufpassen und viele Punkte gegeneinander abwägen. Wir
können Ihnen je nach Ihren individuellen Voraussetzungen über
unterschiedliche Partner verschiedene Finanzierungsmodelle anbieten
und somit ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten.
Sie können bequem online
Ihren Kredit ausrechnen lassen und so die passende Finanzierung finden.
Wenn Sie wollen, dann können Sie auch
online Ihren Kredit beantragen. Sie erhalten oftmals sofort online
die Entscheidung.
Es wird eine anonyme Bonitätsprüfung durchgeführt,
wodurch Sie sich Bankgespräche sparen. Sie erhalten einen festen,
günstigen Zinssatz über die gesamte Laufzeit (je nach
Bonität). Sollten Sie eine Sondertilgung durchführen wollen,
so ist dies jederzeit möglich. Wenn es mal eng wird, so ist
auch eine Ratenpause möglich. Sie haben mit dieser Finanzierungsvariante
eine freie Arztwahl, da die Finanzierung unabhängig von der
Behandlung ist. Dies bedeutet, Sie können unsere Finanzierungsangebote
unabhängig von einer Behandlung beantragen.
Der Arzt erfährt nicht, dass
Sie finanziert haben, da der Darlehensbetrag an Sie ausgezahlt wird
und Sie beim Arzt ganz normal die Rechnung bezahlen.