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Die Kosten bzw. Preise einer Brustverkleinerung

Jeder Mensch ist einmalig. Daher muß jedes
Operationskonzept für eine Brustverkleinerung auf jeden einzelnen
Menschen abgestimmt werden.
Viele individuelle Faktoren bestimmen den Gesamtaufwand
eines Eingriffes. Daher können die Kosten für eine Brustverkleinerung
nie bei jedem Menschen gleich sein. Bei einem gut ausgebildeten und erfahrenen
Facharzt für Ästhetische Plastische Chirurgie in einem hochwertigen
und sicheren OP kann sich je nach Aufwand (z. B. wird zugleich eine Straffung
durchgeführt, event. Kombination mit einer Bauchdeckenstraffung,
etc.) der Kostenrahmen für
eine Brustverkleinerung zwischen EUR 3500,- und EUR 7500,- inkl. aller
Nebenkosten bewegen.
Ein genauer Preis kann nur nach einem individuellen
Beratungstermin genau bestimmt werden, da jede Brustverkleinerung auf die
individuellen Voraussetzungen und das gewünschte Zielergebnis abgestimmt
werden muss. Wir erstellen immer Inklusivangebote - dies bedeutet für
Sie Planungssicherheit und kein Kostenrisiko.
Faktoren, die den Preis beeinflussen sind:
- eventuell benötigte Implantate
Je nach Qualität, Implantatart und Größe des Implantates.
Je besser die Qualität - je höher auch der Preis.
- OP-Methode
Je nach OP-Methode variieren die Kosten (Hall-Finlay, Benelli, Lejour,
mit oder ohne Implantate).
- Sicherheit im OP
Je größer die Sicherheitsvorkehrungen im Operationsbereich,
desto höher sind die Kosten.
- OP-Dauer
Ein großer Bestandteil des Preises sind die OP-Kosten selbst,
diese sind wiederum abhängig von Ausstattung des OPs und der Operationsdauer.
Diese ist wiederrum abhängig von:
- Schnittführung (abhängig von OP-Methode)
- individuelle Voraussetzungen
- z. B. Trichterbrust
- Stärke des Brustmuskels
- Brustgewebe
- Krankenhausaufenthalt
Der stationäre Aufenthalt und die stationäre Betreuung dient
Ihrer Sicherheit - kostet aber auch Geld.
- Anästhesie
Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, persönlichen
Risikofaktoren und der OP-Dauer verändert sich der Kostenfaktor
für die Anästhesie. Weiterhin spielt die Qualität der
Anästhesie eine Rolle - dies merken Sie meist erst nach der Operation
(z. B. eine gute Anästhesie hat wenig Nebenwirkungen wie z. B. Übelkeit,
etc.).
- Spezial-BH oder Stuttgarter Gürtel
- Beratung
Individuelle und ausführliche Beratung ist die Grundlage für
eine erfolgreiche Behandlung. Die Erstberatung ist bei unseren angeschlossenen,
speziell ausgewählten Fachärzten für Plastische und Ästhetische
Chirurgie kostenfrei, wenn Sie den Beratungstermin über uns vereinbaren.
- Nachsorge
Bei uns sind die Nachsorgetermine inklusive.
Eventuelle Komplikationen und Wundheilungsstörungen müssen
berücksichtigt werden.
- Qualifikation des Arztes und des Personals
Ausbildung kostet Geld. Es ist ein Unterschied, wenn ein Arzt einmalig
an einer 1-Tages-Weiterbildung teilnimmt oder z. B. alle 3 oder 6
Monate auf einen 2-Wochen-OP-Kurs in die USA fliegt. Die Ausbildungs-
und Weiterbildungskosten müssen in den Preis eingerechnet werden.
etc.
Wer übernimmt die Kosten für eine Brustverkleinerung?
In den meisten Fällen müssen die Kosten für eine Brustverkleinerung
durch die Patientin selbst getragen werden.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nach mehreren Urteilen
sehr selten, da eine zu große Brust nicht als Krankheit anerkannt ist.
Das hessische Landessozialgericht hat z. B. entschieden,
dass große Brüste bei Frauen keine Krankheit darstellen
und die Krankenkassen daher in der Regel nicht verpflichtet sind, die
Kosten für eine Brustverkleinerung zu übernehmen. Es gibt
allerdings Ausnahmen.
Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse
für den Eingriff aufkommen, so urteilte das Landessozialgericht.
Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die
Klage einer Frau zurückgewiesen, die laut eigener Einschätzung
zu kleine Brüste hatte. Sie litt unter dem angeblichen Makel und
wollte sich aufgrund der starken psychischen Belastung von ihrem Krankenversicherer
einen Brustaufbau erstatten lassen. Schon damals urteilten Hessens
oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.
Das Gericht wies die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem Kreis
Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer großen
Brüste nicht nur psychische, sondern auch orthopädische Beschwerden.
Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung
geraten.
Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme
ab. Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau
wirke die Größe der Brüste stimmig. Ihre Rückenbeschwerden
seien zudem nicht auf ihren Oberweite zurückzuführen. Die
psychischen Probleme solle sie durch entsprechende Therapien behandeln
lassen.
Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse Recht. Es sei wissenschaftlich
nicht nachgewiesen, dass sich eine Brustverkleinerung positiv auf orthopädische
Beschwerden auswirke. Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die
Klägerin abnehme und Muskeln aufbauen (Aktenzeichen: L 1 KR 7/07).
Wir stehen Ihnen gerne unter unserer
kostenfreien Hotline unter 0800 - 678 45 65
für weitere Informationen und kostenfreie Beratung zum Thema Brustverkleinerung
zur Verfügung.
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