Die Kosten einer Brustverkleinerung vom spezialisierten
Facharzt für Plastische Chirurgie

             
 
Brustverkleinerung
 
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Die Kosten bzw. Preise einer Brustverkleinerung

Brustverkleinerung

Jeder Mensch ist einmalig. Daher muß jedes Operationskonzept für eine Brustverkleinerung auf jeden einzelnen Menschen abgestimmt werden.

Viele individuelle Faktoren bestimmen den Gesamtaufwand eines Eingriffes. Daher können die Kosten für eine Brustverkleinerung nie bei jedem Menschen gleich sein. Bei einem gut ausgebildeten und erfahrenen Facharzt für Ästhetische Plastische Chirurgie in einem hochwertigen und sicheren OP kann sich je nach Aufwand (z. B. wird zugleich eine Straffung durchgeführt, event. Kombination mit einer Bauchdeckenstraffung, etc.) der Kostenrahmen für eine Brustverkleinerung zwischen EUR 3500,- und EUR 7500,- inkl. aller Nebenkosten bewegen.

Ein genauer Preis kann nur nach einem individuellen Beratungstermin genau bestimmt werden, da jede Brustverkleinerung auf die individuellen Voraussetzungen und das gewünschte Zielergebnis abgestimmt werden muss. Wir erstellen immer Inklusivangebote - dies bedeutet für Sie Planungssicherheit und kein Kostenrisiko.

Faktoren, die den Preis beeinflussen sind:

  • eventuell benötigte Implantate
    Je nach Qualität, Implantatart und Größe des Implantates. Je besser die Qualität - je höher auch der Preis.

  • OP-Methode
    Je nach OP-Methode variieren die Kosten (Hall-Finlay, Benelli, Lejour, mit oder ohne Implantate).

  • Sicherheit im OP
    Je größer die Sicherheitsvorkehrungen im Operationsbereich, desto höher sind die Kosten.

  • OP-Dauer
    Ein großer Bestandteil des Preises sind die OP-Kosten selbst, diese sind wiederum abhängig von Ausstattung des OPs und der Operationsdauer. Diese ist wiederrum abhängig von:
    • Schnittführung (abhängig von OP-Methode)
    • individuelle Voraussetzungen
      • z. B. Trichterbrust
      • Stärke des Brustmuskels
      • Brustgewebe

  • Krankenhausaufenthalt
    Der stationäre Aufenthalt und die stationäre Betreuung dient Ihrer Sicherheit - kostet aber auch Geld.

  • Anästhesie
    Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, persönlichen Risikofaktoren und der OP-Dauer verändert sich der Kostenfaktor für die Anästhesie. Weiterhin spielt die Qualität der Anästhesie eine Rolle - dies merken Sie meist erst nach der Operation (z. B. eine gute Anästhesie hat wenig Nebenwirkungen wie z. B. Übelkeit, etc.).

  • Spezial-BH oder Stuttgarter Gürtel

  • Beratung
    Individuelle und ausführliche Beratung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung. Die Erstberatung ist bei unseren angeschlossenen, speziell ausgewählten Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie kostenfrei, wenn Sie den Beratungstermin über uns vereinbaren.

  • Nachsorge
    Bei uns sind die Nachsorgetermine inklusive.
    Eventuelle Komplikationen und Wundheilungsstörungen müssen berücksichtigt werden.

  • Qualifikation des Arztes und des Personals
    Ausbildung kostet Geld. Es ist ein Unterschied, wenn ein Arzt einmalig an einer 1-Tages-Weiterbildung teilnimmt oder z. B. alle 3 oder 6 Monate auf einen 2-Wochen-OP-Kurs in die USA fliegt. Die Ausbildungs- und Weiterbildungskosten müssen in den Preis eingerechnet werden.
    etc.

Wer übernimmt die Kosten für eine Brustverkleinerung?

In den meisten Fällen müssen die Kosten für eine Brustverkleinerung durch die Patientin selbst getragen werden.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nach mehreren Urteilen sehr selten, da eine zu große Brust nicht als Krankheit anerkannt ist.

Das hessische Landessozialgericht hat z. B. entschieden, dass große Brüste bei Frauen keine Krankheit darstellen und die Krankenkassen daher in der Regel nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine Brustverkleinerung zu übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Nur wenn ein großer Busen entstellend wirke, müsse die Kasse für den Eingriff aufkommen, so urteilte das Landessozialgericht.

Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die Klage einer Frau zurückgewiesen, die laut eigener Einschätzung zu kleine Brüste hatte. Sie litt unter dem angeblichen Makel und wollte sich aufgrund der starken psychischen Belastung von ihrem Krankenversicherer einen Brustaufbau erstatten lassen. Schon damals urteilten Hessens oberste Sozialrichter, dass kleine Brüste keine Krankheit seien.

Das Gericht wies die Klage einer 1971 geborenen Frau aus dem Kreis Kassel zurück. Die Frau argumentierte, sie habe wegen ihrer großen Brüste nicht nur psychische, sondern auch orthopädische Beschwerden. Deshalb hätten ihr Ärzte zu einer operativen Brustverkleinerung geraten.

Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme ab. Das Argument: Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Frau wirke die Größe der Brüste stimmig. Ihre Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf ihren Oberweite zurückzuführen. Die psychischen Probleme solle sie durch entsprechende Therapien behandeln lassen.

Die Sozialrichter gaben der Krankenkasse Recht. Es sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass sich eine Brustverkleinerung positiv auf orthopädische Beschwerden auswirke. Erfolgversprechend sei es hingegen, wenn die Klägerin abnehme und Muskeln aufbauen (Aktenzeichen: L 1 KR 7/07).

 

Wir stehen Ihnen gerne unter unserer
kostenfreien Hotline unter 0800 - 678 45 65
für weitere Informationen und kostenfreie Beratung zum Thema Brustverkleinerung zur Verfügung.


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